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AGB

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Komplizenschaft (nachfolgend „Agentur“ genannt) und ihren Geschäftskunden (nachfolgend „Kunde“ genannt).

1.2 Diese AGB finden Anwendung, soweit für eine bestimmte Dienstleistung oder für bestimmte Kundengruppen keine abweichende Regelung getroffen wurde. Für einzelne Projekte wird ein gesonderter Projektvertrag abgeschlossen, der im Rahmen der individuell vereinbarten Bestimmungen von diesen AGB abweichen kann.

1.3 Diese AGB gelten ausschließlich für Geschäftskunden (Unternehmer im Sinne von Art. 2 des schweizerischen Obligationenrechts [OR] oder vergleichbarer Bestimmungen im deutschen Handelsrecht).

 

1.4 Der Vertragstext sowie diese AGB sind in deutscher Sprache verfasst. Im Falle von Abweichungen oder Missverständnissen ist der deutsche Text maßgeblich.

 

2. Leistungen der Agentur

 

2.1 Die Agentur bietet umfassende Dienstleistungen in den Bereichen Social Media Marketing, SEO, Content Creation, Webdesign sowie weiteren digitalen und kreativen Disziplinen an. Die Agentur erbringt diese Leistungen entweder selbst, in Zusammenarbeit mit bewährten Partnern oder durch die Koordination externer Dienstleister. Dabei übernimmt die Agentur nicht nur die Organisation, Überwachung und Kommunikation zwischen den Parteien, sondern auch die direkte Ausführung von Projekten, wenn dies im Interesse des Kunden liegt. Der genaue Leistungsumfang wird projektbezogen definiert und kann je nach Bedarf angepasst oder erweitert werden.

 

2.2 Die Agentur erbringt ihre Dienstleistungen entweder selbst, in Zusammenarbeit mit bewährten Partnern oder unter Einbeziehung externer Dienstleister. Die Agentur haftet für die sorgfältige Auswahl, Koordination und Überwachung dieser Partner und Dienstleister. Für Fehler oder Mängel, die trotz sorgfältiger Auswahl und Überwachung durch externe Dienstleister entstehen, haftet die Agentur nur insoweit, als diese auf Pflichtverletzungen der Agentur zurückzuführen sind. Eine Haftung für Schäden, die ausschließlich durch das Verhalten externer Dienstleister verursacht wurden, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Agentur.

 

2.3 Soweit erforderlich, kann die Agentur Partner oder externe Dienstleister hinzuziehen, ohne dass es einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die sorgfältige Auswahl und Überwachung erfolgt gemäß Klausel 2.2. Die Agentur bleibt für die Koordination der Leistungen verantwortlich.

 

2.4 Der genaue Leistungsumfang wird in einem gesonderten Projektvertrag definiert, welcher ergänzend zu diesen AGB gilt. In Fällen, in denen der Projektvertrag spezifische Regelungen trifft, gehen diese den Bestimmungen der AGB vor.

 

2.5 Die Agentur ist berechtigt, Vorschläge zur Optimierung der beauftragten Dienstleistungen zu machen und Anpassungen vorzuschlagen, sofern diese im Interesse des Kunden liegen und die vereinbarten Ziele besser erfüllen.

 

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

 

3.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Verzögerungen aufgrund verspäteter oder unzureichender Mitwirkung des Kunden verlängern entsprechende Fristen angemessen.

 

3.2 Der Kunde stellt sicher, dass alle Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Daten usw.), die er der Agentur zur Verfügung stellt, keine Rechte Dritter verletzen und keine gesetzlichen Vorschriften missachten. Er trägt hierfür die alleinige Verantwortung und stellt die Agentur von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

 

3.3 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs können schriftlich, in Textform (z. B. per E-Mail) oder telefonisch vereinbart werden. Telefonische Vereinbarungen bedürfen jedoch einer nachträglichen Bestätigung in Textform durch die Agentur, um verbindlich zu sein. Erfolgt kein Widerspruch des Kunden innerhalb einer angemessenen Frist, gilt die Bestätigung als angenommen. Mündliche oder implizite Änderungswünsche ohne eine entsprechende Bestätigung führen nicht automatisch zu einer Anpassung der vereinbarten Leistungen oder Fristen.

 

3.4 Die Agentur ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Inhalte auf ihre Rechtmäßigkeit oder Richtigkeit zu prüfen, übernimmt aber das Recht, Inhalte abzulehnen, die gegen gesetzliche Bestimmungen oder ethische Grundsätze verstoßen.

 

3.5 Der Kunde verpflichtet sich, die durch die Agentur vermittelten Dienstleistungen und erstellten Inhalte ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze und vertraglichen Bestimmungen zu nutzen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, die gelieferten Inhalte für rechtswidrige, sittenwidrige oder rufschädigende Zwecke zu verwenden. Die Agentur übernimmt keine Haftung für eine missbräuchliche oder unzulässige Nutzung durch den Kunden.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

 

4.1 Preisgestaltung

Die Vergütung für die Leistungen der Agentur richtet sich nach dem individuell vereinbarten Projektvertrag oder den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten. Alle Preise verstehen sich exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

 

4.2 Zahlungsmodalitäten

Rechnungen sind innerhalb von [z. B. 14 Tagen] nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern im Projektvertrag keine anderen Zahlungsfristen vereinbart wurden.

 

4.3 Anzahlungen

Die Agentur behält sich das Recht vor, bei bestimmten Projekten eine Anzahlung oder Teilzahlungen gemäß Projektfortschritt zu verlangen. Die entsprechenden Zahlungsmodalitäten werden im jeweiligen Projektvertrag geregelt.

 

4.4 Verzug

Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu erheben. Zudem kann die Agentur die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung aussetzen.

 

4.5 Zusätzliche Kosten und Überarbeitungen

4.5.1 Zusätzliche Leistungen

○ Wenn während des Projekts Leistungen erforderlich werden, die nicht im ursprünglichen Projektvertrag oder Angebot enthalten sind, werden diese nach den Regelungen in Klausel 3.3 vereinbart und gesondert abgerechnet.

○ Zusätzliche Leistungen umfassen unter anderem:

• Größere Änderungen (z. B. Designanpassungen oder neue Funktionen).

• Neue Anforderungen (z. B. zusätzliche Inhalte, Features oder Erweiterungen).

• Nachbesserungen, die über den ursprünglichen Projektumfang hinausgehen.

○ Zusätzliche Leistungen wie der Erwerb vollständiger Nutzungsrechte oder der Abschluss von Wartungs- und Pflegeverträgen können gegen gesonderte Vergütung in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen hierzu sind in den Abschnitten „Nutzungsrechte und Urheberrechte“ geregelt.

 

4.5.2 Überarbeitungen und Korrekturen

○ Der Kunde hat im Rahmen des Projekts Anspruch auf Überarbeitungen, deren Umfang im jeweiligen Projektvertrag festgelegt wird.

○ Überarbeitungen umfassen insbesondere:

• Anpassungen und Änderungen basierend auf Kundenfeedback (z. B. Designanpassungen, Textkorrekturen).

• Korrekturen von Fehlern innerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs.

○ Überarbeitungen, die über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgehen, gelten als zusätzliche Leistungen und werden gemäß 4.5.1 und den Regelungen in 3.3 gesondert abgerechnet.

 

4.5.3 Abstimmung und Genehmigung von Zusatzleistungen

○ Jede zusätzliche Leistung, sei es im Rahmen einer Überarbeitung oder einer sonstigen Änderung, wird dem Kunden vorab mitgeteilt.

○ Die Zustimmung des Kunden kann gemäß 3.3 in Textform (z. B. per E-Mail) oder telefonisch erfolgen, wobei telefonische Vereinbarungen einer schriftlichen Bestätigung durch die Agentur bedürfen, um verbindlich zu sein. ○ Erst nach dieser Zustimmung werden die entsprechenden Arbeiten durchgeführt.

○ Diese Zustimmung gilt sowohl für die Kosten als auch für den Leistungsumfang, um Missverständnisse und unvorhergesehene Kosten zu vermeiden.

 

4.6 Mängelrüge

Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel oder Beanstandungen der erbrachten Leistungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe bzw. Fertigstellung, schriftlich mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelrüge, gilt die erbrachte Leistung als genehmigt. Nachträgliche Änderungswünsche, die nicht auf objektive Mängel zurückzuführen sind, gelten als zusätzliche Leistungen gemäß 4.5.1 und werden entsprechend den in 3.3 geregelten Vereinbarungsmodalitäten gesondert abgerechnet. Falls sich diese Änderungswünsche auf Überarbeitungen und Korrekturen beziehen, gelten die Regelungen aus 4.5.2, insbesondere hinsichtlich des im Projektvertrag festgelegten Umfangs.

 

4.7 Kein Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund von Beanstandungen oder noch nicht abgeschlossenen Projekten zurückzuhalten, es sei denn, die Beanstandung beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Agentur.

 

4.8 Währungsumstellung und Zahlungsanpassung

Alle vereinbarten Zahlungen sind in der vereinbarten Währung zu leisten. Im Falle einer Währungsumstellung oder Änderung der Zahlungsmodalitäten kann die Agentur den Betrag entsprechend anpassen.

 

5. Leistungszeitraum, Verzögerungen und Kündigung

 

5.1 Leistungszeitraum und Fristen:

Die im Projektvertrag vereinbarten Fristen und Meilensteine sind Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Die Agentur verpflichtet sich, die Leistungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums und gemäß den abgestimmten Zeitplänen zu erbringen.

 

5.2 Mitwirkungspflichten des Kunden:

Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen (z. B. nicht rechtzeitig bereitgestellte Inhalte oder fehlende Freigaben), verlängern die Leistungsfristen entsprechend. Die Agentur haftet nicht für dadurch entstehende Verzögerungen oder Kostensteigerungen. Dies gilt insbesondere für Verzögerungen, die aus den in Abschnitt 3 beschriebenen Pflichten und Umständen resultieren.

5.3 Höhere Gewalt und unvorhersehbare Umstände:

Kann eine Partei aufgrund von höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Umständen (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Maßnahmen, technische Ausfälle) ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen, wird die Frist um die Dauer der Beeinträchtigung verlängert. In solchen Fällen informieren sich beide Parteien unverzüglich über die Auswirkungen und mögliche Lösungen.

 

5.4 Kündigung des Vertrages:

1. Ordentliche Kündigung

1.1 Sowohl der Kunde als auch die Agentur können den Vertrag mit einer Frist von [z. B. 14 Tagen] zum Monatsende schriftlich kündigen, sofern keine andere Kündigungsfrist im Projektvertrag vereinbart wurde.

1.2 Bei projektbezogenen Verträgen ohne festgelegte Laufzeit endet die Zusammenarbeit mit der Fertigstellung und Abnahme des Projekts, sofern keine fortlaufende Betreuung vereinbart wurde.

1.3 Falls die ordentliche Kündigung vor Abschluss des Projekts erfolgt, werden alle bis dahin erbrachten Leistungen dem Kunden übergeben und nach Aufwand oder gemäß Projektvertrag abgerechnet.

1.4 Bereits gezahlte Beträge werden nicht erstattet, es sei denn, es liegt eine grobe Pflichtverletzung durch die Agentur vor.

2. Außerordentliche Kündigung

2.1 Eine außerordentliche Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

• eine Partei ihre vertraglichen Pflichten erheblich verletzt und die andere Partei die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr für zumutbar hält.

• der Kunde wiederholt und trotz Mahnung mit Zahlungen in Verzug ist.

• wesentliche Arbeitskräfte, externe Dienstleister oder Partner, die für die Vertragserfüllung erforderlich sind, nicht mehr zur Verfügung stehen und ein adäquater Ersatz trotz angemessener Bemühungen nicht gefunden werden kann.

2.2 Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Kunden aufgrund eines Vertragsbruchs der Agentur, sind bereits gezahlte Beträge anteilig zurückzuerstatten. Die Rückerstattung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen bis zum Zeitpunkt der Kündigung, wobei ein angemessener Abzug für bereits erbrachte, aber noch nicht abgeschlossene Teilleistungen vorgenommen wird.

2.3 Kündigt die Agentur außerordentlich, ist der Kunde verpflichtet, bereits erbrachte Leistungen zu vergüten. Die Agentur kann die Übergabe von Arbeitsergebnissen verweigern, bis offene Zahlungen beglichen sind. 3. Übergabe und Vergütung bei Kündigung 3.1 Nach einer ordentlichen Kündigung erhält der Kunde alle bis dahin erstellten und bezahlten Arbeitsergebnisse in einem gängigen Format. 3.2 Bei außerordentlicher Kündigung entscheidet die Art der Beendigung über die Herausgabe der Leistungen: • Bei Kündigung durch den Kunden werden alle bezahlten und abgeschlossenen Arbeiten übergeben. • Bei Kündigung durch die Agentur werden alle bis dahin fertiggestellten Arbeiten übergeben, sofern der Kunde alle offenen Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen begleicht. • Bei offenen oder unfertigen Arbeiten erfolgt die Übergabe im Stand der bis dahin erbrachten Leistungen. Die Fertigstellung dieser Arbeiten kann nach Absprache weitergeführt werden, wobei die Bedingungen hierfür in Abschnitt 4 (Preise und Zahlungsbedingungen) geregelt sind. 3.3 Nutzungsrechte an erbrachten Leistungen gehen erst nach vollständiger Bezahlung auf den Kunden über.

 

6. Nutzungsrechte und Urheberrechte

 

6.1 Eigentumsrechte Die Agentur behält bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung alle Rechte an den erstellten Inhalten, Designs, Konzepten und sonstigen Arbeitsergebnissen. Erst nach vollständiger Zahlung gehen die Nutzungsrechte gemäß den nachfolgenden Bestimmungen auf den Kunden über.

 

6.2 Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erbrachten Leistungen. Dies bedeutet, dass der Kunde die erstellten Inhalte für den vereinbarten Zweck nutzen darf, sie jedoch nicht an Dritte weitergeben, lizenzieren oder verkaufen darf.

 

6.3 Exklusive Nutzungsrechte Falls ein exklusives Nutzungsrecht gewünscht wird, muss dies ausdrücklich vertraglich vereinbart werden. Ohne eine solche Vereinbarung verbleiben die Urheberrechte bei der Agentur, und die Agentur kann Teile der erstellten Inhalte für andere Projekte oder Kunden wiederverwenden.

 

6.4 Wiederverwendung von Inhalten durch die Agentur Sofern nicht anders vereinbart, behält sich die Agentur das Recht vor, erstellte Konzepte, Layouts, Strategien oder sonstige nicht individuell gekennzeichnete Elemente in abgewandelter Form für andere Kundenprojekte wiederzuverwenden. Dies gilt nicht für speziell auf den Kunden zugeschnittene Inhalte wie Logos, Markenidentitäten oder individuell entwickelte Softwarecodes, die im Rahmen eines exklusiven Nutzungsrechts erstellt wurden.

 

6.5 Open-Source- und Drittanbieter-Software 1. Die Agentur ist berechtigt, Open-Source-Software oder lizenzierte Drittanbieter-Software in Kundenprojekten zu verwenden. 2. Falls eine genutzte Software spezifische Lizenzbedingungen enthält, die über das bloße Nutzungsrecht hinausgehen (z. B. Veröffentlichungspflichten bei GPL-Lizenzen), wird der Kunde rechtzeitig darüber informiert. Die Agentur wird in diesem Fall eine alternative Lösung vorschlagen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich der Nutzung zustimmt. 3. Kostenpflichtige Drittanbieter-Software wird nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden implementiert.

 

6.6 Opt-out-Option für Referenzen Die Agentur behält sich das Recht vor, abgeschlossene Projekte zu Referenzzwecken auf ihrer Website oder in Präsentationen zu zeigen. Falls der Kunde dies nicht wünscht, kann er dem nach Abschluss des Projekts widersprechen.

 

7. Haftung & Gewährleistung

 

7.1 Haftungsbeschränkung der Agentur

• Die Agentur haftet ausschließlich für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

• Definition von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz:

o Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt in besonders erheblichem Maße verletzt wird – etwa durch das mutwillige Ignorieren offensichtlicher Risiken oder das Unterlassen wesentlicher Sicherheitsvorkehrungen.

o Vorsatz bedeutet, dass die Agentur wissentlich und absichtlich handelt, wobei sie sich der möglichen schädigenden Folgen bewusst ist.

• Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

• Die Haftung der Agentur ist auf die Auftragssumme begrenzt, sofern nicht gesetzlich eine weitergehende Haftung zwingend vorgeschrieben ist.

• Für Fehler oder Mängel, die trotz sorgfältiger Auswahl und Überwachung durch externe Dienstleister oder bewährte Partner entstehen, haftet die Agentur nur insoweit, als diese auf einer Pflichtverletzung der Agentur beruht. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.

 

7.2 Haftung externer Dienstleister und bewährter Partner

• Externe Dienstleister und bewährte Partner sind eigenständige Vertragspartner der Agentur und haften gegenüber dem Kunden direkt für ihre erbrachten Leistungen.

• Die Agentur ist nicht verantwortlich für Fehler, Verzögerungen oder Vertragsverletzungen, die ausschließlich auf das Handeln dieser externen Dienstleister oder bewährten Partner zurückzuführen sind.

• Mängelansprüche, die im Zusammenhang mit Leistungen externer Dienstleister oder bewährter Partner entstehen, sind grundsätzlich direkt an den jeweiligen Dienstleister zu richten. Die Agentur wird den Kunden bei der Klärung unterstützen, übernimmt jedoch keine Haftung für das konkrete Ergebnis.

 

7.3 Gewährleistung für erbrachte Leistungen

• Der Kunde hat die erbrachten Leistungen innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe schriftlich zu rügen. Erfolgt keine Mängelrüge innerhalb dieser Frist, gelten die Leistungen als genehmigt.

• Die Agentur vermittelt im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht Nachbesserungen durch die beteiligten externen Dienstleister oder bewährten Partner.

• Ist eine Nachbesserung nicht möglich, besteht – soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Agentur vorliegt – kein Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung.

 

7.4 Unterstützung bei Mängeln und Ersatzlösungen

• Die Agentur unterstützt den Kunden bei der Koordination von Nachbesserungen oder Ersatzlösungen mit den externen Dienstleistern bzw. bewährten Partnern.

• Soweit alternative Lösungen erforderlich sind, trägt der Kunde etwaige Zusatzkosten, sofern diese nicht auf einem Verschulden der Agentur beruhen.

 

7.5 Höhere Gewalt

• Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllungen aufgrund von höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Streiks, behördlichen Anordnungen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen.

• Im Fall von höherer Gewalt, die zur Beendigung oder Verzögerung eines Projekts führt, werden bereits erbrachte Leistungen anteilig abgerechnet.

 

7.6 Schadensersatz & Haftungsgrenzen

• Schadensersatzansprüche gegen die Agentur sind grundsätzlich auf die Höhe der Auftragssumme begrenzt.

• Falls keine Vergütung vereinbart wurde, ist die Haftung auf einen angemessenen Betrag begrenzt.

 

8. Vertraulichkeit & Datenschutz

 

8.1 Vertraulichkeitspflicht der Parteien

• Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauscht werden, streng vertraulich zu behandeln.

• Vertrauliche Informationen dürfen weder direkt noch indirekt an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben.

 

8.2 Vertraulichkeitspflicht externer Dienstleister und bewährter Partner

• Die Agentur schließt mit allen externen Dienstleistern und bewährten Partnern verbindliche Verträge ab, in denen diese zur Einhaltung der Vertraulichkeit verpflichtet werden.

• Sofern erforderlich, wird zusätzlich eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) zwischen der Agentur, dem Kunden und dem jeweiligen externen Dienstleister abgeschlossen.

• Die Agentur übernimmt die Verantwortung dafür, dass alle involvierten Dienstleister und Partner den in diesen AGB festgelegten Vertraulichkeitsstandards entsprechen.

 

8.3 Datenschutz & Verweis auf Datenschutzerklärung

• Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO (EU) und des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG).

• Die Weitergabe personenbezogener Daten an externe Dienstleister erfolgt ausschließlich nach Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV), der die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzvorgaben sicherstellt.

• Eine detaillierte Darstellung zur Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten findet sich in der Datenschutzerklärung der Agentur, die unter [Link zur Datenschutzerklärung] abrufbar ist.

 

8.4 Nutzung von Referenzen & Kundenlogos

• Die Agentur behält sich das Recht vor, abgeschlossene Projekte als Referenz in ihrem Portfolio, auf ihrer Website oder in Präsentationen zu präsentieren.

• Der Kunde hat die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen nach Projektabschluss schriftlich zu widersprechen, falls er nicht wünscht, dass seine Projekte als Referenz genutzt werden.

• Die Nutzung von Kundenlogos erfolgt ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden.

 

9. Vertragsänderungen & Salvatorische Klausel

 

9.1 Änderungen der AGB Die Agentur behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt.

• Falls die Änderungen wesentliche Vertragsinhalte betreffen (z. B. Preise, Haftung), ist die Zustimmung des Kunden erforderlich.

• Falls die Änderungen keine wesentlichen Vertragsinhalte betreffen, gelten sie als akzeptiert, sofern der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung schriftlich widerspricht.

• Die jeweils aktuelle Version der AGB ist auf der Website der Agentur einsehbar.

 

9.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.

 

9.3 Verhältnis zwischen AGB und Projektvertrag

Der individuell abgeschlossene Projektvertrag hat Vorrang vor diesen AGB. Für alle nicht ausdrücklich im Projektvertrag geregelten Punkte gelten die Bestimmungen dieser AGB ergänzend.

 

10. Schlussbestimmungen

 

10.1 Anwendbares Recht Diese AGB sowie alle Verträge zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem materiellen Recht der Schweiz, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und internationaler Abkommen wie dem UN-Kaufrecht (CISG).

 

10.2 Gerichtsstand Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder den zwischen der Agentur und dem Kunden abgeschlossenen Verträgen ist das zuständige Gericht am Sitz der Agentur ausschließlicher Gerichtsstand.

 

10.3 Schriftformklausel Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie aller Verträge zwischen der Agentur und dem Kunden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses

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